Zum 01.01.2020 trat das sog. Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden viele, die bislang für die Heimkosten ihrer Eltern aufkommen mussten, befreit sein.
Nach wie vor bleibt es aber bei einer Haftung wegen Rückforderung und zuvor erhaltener Schenkungen.
Der Vortrag stellt die neue Gesetzeslage ab 01.01.2020 dar und befasst sich mit den nach wie vor verbleibenden Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der Unterhaltspflicht gegenüber Eltern.