Impressum

Verantwortlich

Internetauftritt der VHS Lichtenfels e.V., gesetzlich vertreten durch Herrn Landrat Christian Meißner, Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Str. 30, 96215 Lichtenfels, Tel.: (09571) 18-9261
Diese Informationen werden ständig aktualisiert und ausgebaut.
Dafür verantwortlich zeichnet die Leiterin der VHS Lichtenfels e.V.
Andrea Musiol

Dienstgebäude:
Kronacher Str. 13
96215 Lichtenfels
Tel. (09571) 18 - 9200
Telefax (09571) 18 - 9288
E-Mail: andrea.musiol@landkreis-lichtenfels.de


Die Vorstandschaft

Erster Vorsitzender: Christian Meißner, Landrat
Stellvertreter: Andreas Hügerich, 1. Bürgermeister der Stadt Lichtenfels
Leiterin der VHS: Andrea Musiol
Stellvertretender Leiter der VHS: Andreas Grosch
Schatzmeister: Holger Stingl, Oberverwaltungsrat
Schriftführerin: Andrea Müller

Um Ihnen die Teilnahme an Einzelveranstaltungen, Kursen und Arbeitsgemeinschaften zu ermöglichen, sind über unser Kreisgebiet 7 Außenstellen verteilt, die gerne auf Ihre Nachfrage ein entsprechendes Angebot bereithalten.
Ebenso sucht die VHS in Zusammenarbeit mit anderen Kulturtragenden Vereinen allen Kreisbürgern ein möglichst breit gefächertes Angebot zu unterbreiten.
Geschäftsstunden der Leiterin der VHS nach Vereinbarung im Dienstgebäude Landratsamt Lichtenfels, Kronacher Str. 13, Tel. (09571) 18-9260, Telefax 18-9288, E-Mail: vhs@landkreis-lichtenfels.de
Mit diesem Programm hofft die Volkshochschule im Landkreis Lichtenfels e. V. auch für Sie etwas Ansprechendes bereitzuhalten.

Registereintrag


Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht: Amtsgericht Coburg
Registernummer: VR 20095

Hinweis

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Die VHS Lichtenfels hat auf ihrer Website Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für alle diese Links gilt: Es wird ausdrücklich betont, dass die VHS Lichtenfels keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Seiten hat. Deshalb distanziert sich die VHS Lichtenfels hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich ihre Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf dieser Homepage ausgebrachten Links. Alle genannten Warenzeichen und Marken sind Besitz ihrer jeweilig registrierten Eigentümer.

Bildinformationen
www.medien.aachen.de / Jörg Hempel
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vhs Lichtenfels
Stefan Limpert
www.medien.aachen/Andreas Herrmann
>SR-Reisen
Regio Augsburg Tourismus GmbH

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) + Allgemeine Reisebedingungen der

VHS im Landkreis Lichtenfels e. V.

1. Anmeldung

Für alle Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Diese kann mit beiliegendem Anmeldebogen oder online unter www.vhs-lif.de erfolgen. Mit der Anmeldung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der VHS. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht. Im Falle von Absagen werden Sie verständigt.

2. Gebührenzahlung
Die Gebühren sind bei den einzelnen Veranstaltungen inkl. Gebührenstaffelung (abhängig von der Teilnehmerzahl) angegeben. Materialkosten und Lehrbücher sind in den angegebenen Gebühren in der Regel nicht enthalten und werden gesondert abgerechnet

2.1. Die Gebühren werden mit dem Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung zustande.

2.2. Die Bezahlung erfolgt per Lastschrift (SEPA-Lastschriftmandat) oder per Rechnung. Sie ermächtigen die Hauptgeschäftsstelle Lichtenfels Zahlungen von Ihrem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von der Hauptgeschäftsstelle Lichtenfels auf Ihr Konto gezogenen Lastschriften einzulösen

2.2.1. Grundsätzlich werden die Gebühren per SEPA-Lastschriftmandat vom angegebenen Konto abgebucht. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Teilnehmende der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Teilnehmende die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.
Die Abbuchung erfolgt bei mehrwöchigen Veranstaltungen am Ende des Kurses.

2.2.2. Wird uns kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, erhält der Teilnehmer eine Rechnung. Hierfür entsteht eine Bearbeitungs-gebühr in Höhe von 5,00 €.

3. Ermäßigungen
Bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung erhalten Arbeitslosengeld-II-Empfänger, Sozialhilfeempfänger, Schüler, Studenten, Auszubildende, Schwerbeschädigte, die Ausgleichsrente beziehen, und Träger der Ehrenamtskarte für jede Veranstaltung, deren reguläre Teilnahmegebühr mehr als 10,00 € beträgt, 50% Ermäßigung.

Ausnahmen sind gekennzeichnet.

Bei Kinderkursen, Erlebnistouren, Prüfungsgebühren und Reisen mit der VHS sind prinzipiell keine Ermäßigungen möglich.

4. Mindestteilnehmerzahl
Veranstaltungen finden statt, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Bei einer geringeren Teilnehmerzahl kann ein Kurs nur durchgeführt werden, wenn die Teilnehmenden mit einer Kürzung der Kurstermine oder der entsprechenden höheren Kursgebühr einverstanden sind. Diese wird bis zum zweiten Kurstermin verbindlich festgelegt. Die Abbuchung erfolgt am Ende des Kurses.

5. Rücktritt/Gebührenerstattung
Die VHS kann von der Durchführung einer Veranstaltung zurücktreten, wenn

Die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird der/die Dozent/in ausfällt und keine Vertretung gestellt werden kann; der Unterrichtsraum nicht zur Verfügung steht

Sollte die Kursgebühr in diesem Fall bereits eingezogen bzw. bezahlt sein, wird diese erstattet. Bei groben Verstößen der Teilnehmenden gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder bei wiederholtem Verstoß gegen die Unterrichts- oder die Hausordnung (keine Rückerstattung der Gebühr).

Die Teilnehmenden können von der Anmeldung durch rechtzeitige schriftliche oder mündliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der (rechtzeitige) Eingang der Rücktrittserklärung gegenüber der Volkshochschule Lichtenfels, Kronacher Str. 13, 96215 Lichtenfels. Nicht als Abmeldung bzw. Rücktrittserklärung gilt das Fernbleiben von einer Veranstaltung. Ebenfalls wirkungslos ist eine Abmeldung beim Dozenten. (keine Rückerstattung der Gebühr)

Rücktrittsbedingungen:
Drei Werktage vor Kursbeginn, ohne Angabe von Gründen (außer es ist im Kurs etwas anderes vermerkt). In diesem Fall wird keine Gebühr fällig.

Danach nur nach Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. Umzug, langfristige Krankheit, Unfall, Kur). In diesem Fall werden 50% der Kursgebühr fällig, wenn die Kündigung während der ersten Kurshälfte erfolgt. Wird die Kündigung aus wichtigem Grund während der zweiten Kurshälfte ausgesprochen, wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig.
Erscheint bei Veranstaltungen eine angemeldete Person ohne Angabe von Gründen nicht, so behält sich die Volkshochschule vor, Gebühr und Materialkosten in Rechnung zu stellen.

Genusstouren:
7 Tage vor Beginn der Tour, ohne Angabe von Gründen (außer es ist im Kurs etwas anderes vermerkt). In diesem Fall wird keine Gebühr fällig. Danach nur nach Vorliegen eines wichtigen Grundes. In diesem Fall werden 100% der Kursgebühr fällig. Bei Nichterscheinen ohne Angabe von Gründen wird die Gebühr in voller Höhe fällig.

6. Hausordnung
Die VHS ist in allen Unterrichtsräumen Gast. Die jeweiligen Hausordnungen sind zu beachten.

7. Haftung
Die Haftung der Volkshochschule beschränkt sich auf die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für fremdes Verschulden gemäß §§ 276, 278 BGB ist ausgeschlossen. Die VHS übernimmt keine Haftung für Garderobe und persönliche Gegenstände der Teilnehmenden. Die Teilnehmenden haften für Schäden, die aus Zuwiderhandlungen gegen die Geschäftsbedingungen entstehen, insbesondere bei Verstößen gegen den Urheberschutz und das Lizenzrecht.

8. Unterricht
Der Besuch von Einzelstunden (außer Einzelvorträgen) ist grundsätzlich nicht möglich. Um sich zu informieren, können Interessenten von Sprachkursen – falls die Kurse nicht bereits voll sind – während des ersten Termins ohne vorherige Anmeldung an den Kursen teilnehmen (ausgenommen: Fahrten, Reisen, Führungen und Exkursionen). Die Schnupperstunde ist kostenpflichtig. (3,50 €/ bzw. 4,00 € pro 45 min.). Bei allen praktischen Kursen sind die Teilnehmenden verpflichtet, sich an den Aufräumungsarbeiten zu beteiligen (z. B. Töpferkurse, Kochkurse). Zusätzlich werden seit Frühjahr 2020 auch Onlinekurse angeboten.

9. Ferien / Feiertage / Veranstaltungsausfall
Sofern nicht anders vereinbart, finden während der Schulferien und an Feiertagen keine Veranstaltungen statt. Ausgefallene Stunden werden nach Möglichkeit am Ende des Kurses nachgeholt.

10. Reisen, Konzerten, Führungen, Theater- und Studienfahrten
Die VHS kann als Vermittler oder als Veranstalter auftreten. Tritt die VHS als Veranstalter auf, gelten die Allgemeinen Reisebedingungen der Volkshochschule im Landkreis Lichtenfels e.V. Diese sind unten, in der Hauptgeschäftsstelle in Lichtenfels sowie unter www.vhs-lif.de zu finden.

11. Erteilung eines Lastschriftmandats
Zahlungsempfänger: Volkshochschule im Landkreis Lichtenfels e. V. (VHS)
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 03 ZZZ 00000150750
Die Mandatsreferenz für die Kontoverbindung wird bei jeder Vorankündigung und jeder SEPA-Lastschrift von der VHS angegeben. Dabei entspricht die Mandatsreferenz der Teilnehmernummer.

Ich/Wir ermächtigen den Zahlungsempfänger Volkshochschule im Landkreis Lichtenfels e. V. (VHS), Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein/unser Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Hinweis: Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Beitrages verlangen. Die Abbuchung erfolgt bei mehrwöchigen Veranstaltungen frühestens zehn Tage nach Kursbeginn. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, wird die Teilnahmegebühr am zweiten Kurstermin verbindlich festgelegt. Die Abbuchung erfolgt frühestens zehn Tage nach der zweiten Veranstaltung. Für einmalige Veranstaltungen und Wochenendseminare wird die Gebühr in der Regel eine Woche im Voraus abgebucht. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, erfolgt der Einzug zum nächsten Werktag.

In abweichenden Fällen erfolgt eine gesonderte Vorabankündigung fünf Tage vor Einzug der Gebühren. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder Feiertag, erfolgt der Einzug zum nächsten Werktag. In besonders gelagerten Fällen kann die Frist für die Vorabinformation der SEPA-Lastschrift auf einen Tag verkürzt werden.

Stand: August 2021

Widerrufsbelehrung
Für die Buchung von Veranstaltungen der Volkshochschule im Landkreis Lichtenfels e. V. gilt der § 312b BGB Fernabsatzverträge, aufgrund des Ausnahmetatbestands des Abschnitts 3 Nr. 6, nicht.

Dies bedeutet, es besteht für die Buchung über Internet, E-Mail oder Telefon kein spezielles Widerrufsrecht aufgrund des § 312b BGB. Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 312b Fernabsatzverträge

(1) Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Finanzdienstleistungen im Sinne des Satzes 1 sind Bankdienstleistungen sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer Kreditgewährung, Versicherung, Altersversorgung von Einzelpersonen, Geldanlage oder Zahlung.

(2) Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrags zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

(3) Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge

1. über Fernunterricht (§ 1 des Fernunterrichtsschutzgesetzes),

2. über die Teilzeitnutzung von Wohngebäuden, langfristige Urlaubsprodukte sowie auf Vermittlungsverträge oder Tauschsystemverträge (§§ 481 bis 481b),

3. über Versicherungen sowie deren Vermittlung,

4. über die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Begründung, Veräußerung und Aufhebung von dinglichen Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie über die Errichtung von Bauwerken,

5. über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von Unternehmern im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,

6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen,

7. die geschlossen werden

a) unter Verwendung von Warenautomaten oder automatisierten Geschäftsräumen oder

b) mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln auf Grund der Benutzung von öffentlichen Fernsprechern, soweit sie deren Benutzung zum Gegenstand haben.

(4) Bei Vertragsverhältnissen, die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art umfassen, finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge nur Anwendung auf die erste Vereinbarung. Wenn derartige Vorgänge ohne eine solche Vereinbarung aufeinander folgen, gelten die Vorschriften über Informationspflichten des Unternehmers nur für den ersten Vorgang. Findet jedoch länger als ein Jahr kein Vorgang der gleichen Art mehr statt, so gilt der nächste Vorgang als der erste Vorgang einer neuen Reihe im Sinne von Satz 2.

(5) Weitergehende Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers bleiben unberührt.

OLG Hamm, Urt. v. 21.2.2013, I-4 U 135/12

Der Begriff der "Freizeitgestaltung" wird im deutschen Verbraucherschutzrecht auch in § 12 Abs. 1 FernUSG verwendet und steht dem in der Richtlinie 97/7/EG ebenfalls verwendeten Begriff der "Freizeitveranstaltung" im Sinne von § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB nahe (Junker in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 312b BGB Rn. 120). Als Freizeitveranstaltung ist jede Veranstaltung anzusehen, die der Unterhaltung oder dem Zeitvertreib dient. Art und Niveau der Veranstaltung sind unerheblich. Erfasst werden Sport-, Freizeit- und kulturelle Veranstaltungen aller Art. Freizeitveranstaltungen können auch Kurse sein, wie sie etwa Volkshochschulen im Zusammenhang mit der vorgesehenen Gestaltung der Freizeit (und nicht hinsichtlich der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit) anbieten (vgl. Beck’scher Online-Kommentar/Schmidt-Räntsch, § 312b BGB Rn. 55). Unter den Begriff der Freizeitgestaltung fällt vor diesem Hintergrund auch die Teilnahme an einem sog. Online-Kurs zur Vorbereitung auf die theoretische Prüfung für den Sportbootführerschein. Denn der Kurs ist auf eine Gestaltung der Freizeit ausgerichtet.


Datenschutz

Allgemeiner Hinweis zum Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten:
Landratsamt Lichtenfels
Landrat Christian Meißner
Kronacher Straße 30
96215 Lichtenfels
Tel.: 09571 – 18-0
Fax: 09571 – 18 - 1099
lra@landkreis-lichtenfels.de

Zuständiger behördliche Datenschutzbeauftragte:
Landratsamt Lichtenfels
Kathrin Bullmann
Kronacher Straße 30
96215 Lichtenfels
Tel.: 09571 – 18-0
Fax: 09571 – 18 – 1099
datenschutzbeauftragter@landkreis-lichtenfels.de

Ihre Daten werden beim Landratsamt Lichtenfels für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist entweder eine spezielle Vorschrift in einem Fachgesetz, die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz oder Art. 6 Abs. 1 bis 3 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i.V.m. Art. 4 Abs. 1 des bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), der besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch eine öffentliche Stelle unbeschadet sonstiger Bestimmungen zulässig ist, wenn sie zur Erfüllung einer ihr obliegenden Aufgabe erforderlich ist. Schließlich gibt es auch Fälle, in denen wir ihre Daten aufgrund ihrer Einwilligung verarbeiten. Dieser allgemeine Hinweis dient dazu, Sie zu informieren, dass Sie weitergehende und detaillierte Informationen bei den jeweiligen Bereichen erhalten können, die Ihre Daten verarbeiten.

Wir möchten Sie mit diesem allgemeinen Hinweis darauf aufmerksam machen, dass Sie grundsätzlich folgende Rechte haben:

  • über die Zwecke der Datenverarbeitung sowie über die Rechtsgrundlage informiert zu werden, Ihnen der Erlaubnistatbestand mitgeteilt wird (siehe Art. 6 DSGVO) auf die der Verantwortliche die Datenverarbeitung stützt,
  • das berechtigte Interesse zur Datenverarbeitung (siehe Art. 6 DSGVO) benannt wird,
  • bei Weitergabe Ihrer Daten die Empfänger oder die Kategorie von Empfängern genannt zu bekommen,
  • bei Übermittlung Ihrer Daten in Drittstaaten darüber informiert zu werden.

Des Weiteren haben Sie möglicherweise das Recht auf

  • Auskunft (Art. 15 DSGVO),
  • Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
  • Löschung (Art. 17 DSGVO),
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
  • Widerspruch gegen die weitere Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).

Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung stehen auf der Seite der Bundesbeuftragten für Datenschutz und Informationssicherheit zum Download bereit.

Wir informieren Sie zudem gerne über

  • die Dauer der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten,
  • die Widerrufbarkeit von Einwilligungen,
  • Ihr Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde,
  • die Verpflichtung zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten,
  • die Tragweite und die Auswirkung einer automatisierten Entscheidung oder Profiling-Maßnahme (falls eine solche vorgenommen wird).

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Datenschutzbeauftragte. Bitte beachten Sie, dass bei jeglichen Informationen zu personenbezogenen Daten ein Identifikationsnachweis erforderlich ist. Damit scheiden Auskünfte dazu am Telefon oder per Email aus.

Besondere Datenschutzhinweise der VHS
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten durch die Volkshochschule im Landkreis Lichtenfels e. V. im Rahmen der Anmeldung über die Homepage www.vhs-lif.de

Die Volkshochschule im Landkreis Lichtenfels e. V. nimmt den Schutz Ihrer privaten Daten sehr ernst. Die besondere Beachtung der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist für uns ein äußerst wichtiges Anliegen. Insbesondere werden personenbezogene Daten strikt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben, verarbeitet oder genutzt. Im Folgenden informieren wir Sie nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten.

Verantwortlich für die Datenerhebung ist:

Landratsamt Lichtenfels                
Kronacher Straße 30              
96215 Lichtenfels 
Telefon: 09571-18-0
E-Mail: lra@landkreis-lichtenfels.de

Unseren Datenschutzbeauftragten können Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:

Der behördliche Datenschutzbeauftrage beim Landratsamt Lichtenfels         
Kathrin Bullmann             
Kronacher Straße 30                                
96215 Lichtenfels  
Telefon: 09571-18-0
E-Mail: datenschutzbeauftrager@landkreis-lichtenfels.de

Ihre personenbezogenen Daten werden erfasst, um Ihnen die Dienste der VHS und/oder der Internetseite www.vhs-lif.de zur Verfügung stellen zu können. Sie werden ausschließlich für diesen Zweck erhoben und verwendet. Die Verarbeitung der Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung.

Ihre personenbezogenen Daten können ggf. weitergegeben werden an:

  • KursleiterInnen und Referenten/innen
  • vhs-Außenstellenstellenleiter
  • vhs-Systemanbieter und Auftragsverarbeiter cmx

um Ihre Anmeldung oder sonstige Anliegen bearbeiten zu können.

Ihre Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Weiterhin möchten wir Sie über die Ihnen zustehenden Rechte nach der DSGVO informieren. Werden die personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Ausfkunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO). Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Verarbeitung der Daten durch die Volkshochschule im Landkreis Lichtenfels e. V. durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt. Sollte Sie von einem der genannten Rechte Gebrauch machen, prüft das Landratsamt Lichtenfels, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesbeauftragen für den Datenschutz.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD)                                    
Wagmüllerstraße 18                            
80538 München                                   
Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München
Telefon: 089-212672-0
Telefax: 089-212672-50                                                       
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de
Internet:www.datenschutz-bayern.de

Die Volkshochschule Lichtenfels e. V. benötigt Ihre Daten, um Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann die Angelegenheit nicht bearbeitet werden.

Ihre Volkshochschule im Landkreis Lichtenfels e. V.

Volkshochschule Landkreis Lichtenfels e.V.

Kronacher Str. 13
96215 Lichtenfels

Tel.: +49 9571 18-9261
Fax: +49 9571 18-9288
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