Die gesetzlichen Kassen fördern die Teilnahme an Gesundheitskursen. Im Bereich Bewegung, Entspannung/Stressbewältigung und Ernährung kann die Teilnahme an speziellen vhs-Kursen von der gesetzlichen Krankenkasse gemäß § 20 SGB V gefördert werden.
Sofern Sie an mindestens 80 % der Kursstunden teilgenommen haben, erhalten Sie nach Einreichung einer Teilnahmebescheinigung bis zu 100% der Kursgebühren von Ihrer Krankenkasse zurückerstattet. Pro Jahr werden maximal zwei Gesundheitskurse bis zu einem Höchstwert von 75,00 € bezuschusst. Die Teilnahmebescheinigung fordern Sie direkt in der vhs-Hauptgeschäftsstelle Lichtenfels oder bei Ihrer/m Kursleiter/in an.

Da die Förderung von Kasse zu Kasse unterschiedlich ausfallen kann, sprechen Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse.